Clusterkopfschmerz in der Schweiz
Übersicht
In der Schweiz sind Psychedelika, die Clusterkopfschmerz-Patienten helfen könnten (einschliesslich LSD, Psilocybin und DMT), gemäss dem Betäubungsmittelgesetz als kontrollierte Betäubungsmittel eingestuft und der strengsten Kategorie (Verzeichnis d) zugeordnet. Diese Klassifizierung verbietet generell den Zugang für Patienten mit Clusterkopfschmerz. Die Schweiz bietet jedoch einen bemerkenswerten Weg für "Compassionate Use" (Härtefälle) über das Bundesamt für Gesundheit (BAG), das Ausnahmebewilligungen für Patienten mit therapieresistenten Erkrankungen erteilen kann.
Derzeit ist das Universitätsspital Genf (HUG) die einzige Schweizer Institution, die umfassende psychedelisch-assistierte Therapien anbietet, während das Universitätsspital Basel klinische Studien durchführt, die spezifisch LSD für Clusterkopfschmerz untersuchen. Der pragmatische drogenpolitische Ansatz der Schweiz, kombiniert mit ihrer historischen Bedeutung in der psychedelischen Forschung (LSD wurde in Basel entdeckt), schafft ein günstiges Umfeld für weitere Fortschritte bei der Verbesserung des medizinischen Zugangs.
Häufig gestellte Fragen
Rechtlicher Status & Rahmenbedingungen
Regulatorische Landschaft
Informationen für Betroffene
Interessenvertretung
Offener Brief
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